Kronensicherung

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Erhaltung des Baumbestandes

Die Kronensicherung gilt als erhaltende Maßnahme bei zweifelhafter Verkehrssicherheit, bei geschädigten Bäumen oder wenn durch Pflegeschnitte oder andere Schnittmaßnahmen die Bruchsicherheit eines Baumes nicht mehr gewährleistet werden kann.

Anwendung finden die Bruchsicherungen und Traghaltesicherungen, die beide in erster Linie dem Schutz vor Ausbruch von gefährdeten größeren Ästen und Kronenteilen dienen. Derartige Maßnahmen zeichnen sich durch ihre lange Haltbarkeit aus.

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