Totholzentfernung

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Gefahr durch abbrechende Äste

Das Vorkommen von Totholz im Verlauf des Wachstums eines Baumes ist nicht ungewöhnlich. Totholz kann durch Sturmschäden oder Versorgungsschwächen der einzelnen Äste hervorgerufen werden.

Laut einem offiziellen BGH Urteil aus 1965 hat jeder Grundstücksbesitzer der Straßenverkehrssicherungspflicht nachzukommen, also Gefahren durch Bäume auf dem eigenen Grundstück zu minimieren. Unter anderem wird durch Totholzbeseitigung der Schutz Dritter im Verkehrsraum sichergestellt.

Für Totholzentfernung ist kein Antrag auf Genehmigung der Maßnahme notwendig und kann zu jeder Zeit durchgeführt werden.

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Baumpflege Pieper - wir sind für Sie da!

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